Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 02.10.2026 · Neovation IT (Philipp Becker, Einzelunternehmen), Peter-Vischer-Str. 3, 47447 Moers
Diese AGB gelten für IT-Betreuung, Projekte, Webseiten und Hosting, ausschließlich für Unternehmen.
§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Neovation IT („Auftragnehmer“) und ihren Kunden („Kunde“). Der Auftragnehmer arbeitet ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit Verbrauchern werden keine Verträge geschlossen.
(2) Was im Einzelangebot oder in der dort genannten Leistungsbeschreibung steht, geht diesen AGB vor. Ergänzend gilt das Gesetz. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(3) Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
§ 2 Vertragsschluss und Form
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Auftragnehmers in Textform annimmt, z. B. per E-Mail. An sein Angebot ist der Auftragnehmer 30 Tage gebunden, sofern dort nichts anderes steht.
(2) Preise und Pakete auf neovation-it.de sind kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung, ein Angebot anzufordern.
(3) Für alle Erklärungen zum Vertrag, auch für Kündigungen und Änderungen, genügt Textform (E-Mail).
§ 3 Leistungen
(1) IT-Betreuung und Arbeit nach Aufwand sind Dienstleistungen. Geschuldet ist die sorgfältige Ausführung der beschriebenen Tätigkeiten, kein bestimmter Erfolg, insbesondere keine Fehlerfreiheit der betreuten Systeme.
(2) Projekte zum Festpreis und die Erstellung von Webseiten sind Werkleistungen. Für sie gilt § 4.
(3) Webseiten-Pakete umfassen die Erstellung der Webseite und ihren laufenden Betrieb im vereinbarten Umfang. Hosting ist der Betrieb einer Webseite auf einem vom Auftragnehmer betreuten Server mit den im Paket genannten Nebenleistungen.
(4) Fremdleistungen: Domains und E-Mail-Postfächer bezieht der Auftragnehmer bei united-domains, Server und Rechenzentrumsleistungen bei Anbietern wie Hetzner, Hardware und Lizenzen im Handel. Diese Verträge laufen möglichst auf den Namen des Kunden. Laufen sie über den Auftragnehmer, berechnet er sie zum Einkaufspreis weiter, sofern das Angebot nichts anderes sagt, und darf Preisänderungen des Anbieters weitergeben. Ergänzend gelten dessen Bedingungen. Für Ausfälle dieser Anbieter steht der Auftragnehmer nur ein, wenn er sie zu vertreten hat.
§ 4 Abnahme und Mängel bei Werkleistungen
(1) Nach Fertigstellung prüft der Kunde das Werk innerhalb von 10 Werktagen und erklärt die Abnahme oder nennt wesentliche Mängel. Tut er keines von beidem, gilt das Werk als abgenommen; darauf weist die Fertigmeldung hin. Die Freigabe einer Webseite zur Veröffentlichung steht der Abnahme gleich.
(2) Bei Mängeln darf der Auftragnehmer zunächst nachbessern. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 5 Erreichbarkeit und Termine
(1) Anfragen beantwortet der Auftragnehmer in der Regel innerhalb eines Werktags. Das ist eine Antwortzeit, keine zugesicherte Reaktions- oder Lösungszeit.
(2) Einen Notdienst, eine Rufbereitschaft oder Betreuung rund um die Uhr gibt es nicht, außer das Einzelangebot regelt es ausdrücklich.
(3) Vor-Ort-Einsätze und Arbeiten, die den Betrieb des Kunden stören können, werden vorher vereinbart. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich so vereinbart sind. Bei höherer Gewalt und anderen nicht zu vertretenden Hindernissen verschieben sich Termine um die Dauer der Störung.
§ 6 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig bereit, was für die Leistung nötig ist: Zugänge, Informationen, Inhalte (Texte, Bilder und die Rechtstexte seiner Webseite wie Impressum und Datenschutzerklärung) und einen erreichbaren Ansprechpartner, der entscheiden darf.
(2) Für die Inhalte seiner Webseite und seiner E-Mails ist der Kunde verantwortlich. Er stellt sicher, dass er die nötigen Rechte an gelieferten Inhalten hat und dass sie keine Rechte Dritter und keine Gesetze verletzen.
(3) Die Sicherung seiner eigenen Daten (z. B. auf Arbeitsplätzen, in Postfächern, in Fachprogrammen) bleibt Sache des Kunden, soweit der Auftragnehmer sie nicht ausdrücklich übernommen hat. Dann gilt der im Angebot beschriebene Umfang.
(4) Fehlt die Mitwirkung, verschieben sich Termine angemessen, und Mehraufwand wird nach Aufwand berechnet.
§ 7 Hosting und Betrieb
(1) Eine bestimmte Verfügbarkeit von Servern, Webseiten oder Postfächern ist nicht zugesichert, außer das Einzelangebot regelt sie ausdrücklich. Störungen behebt der Auftragnehmer im Rahmen von § 5.
(2) Für Updates und Wartung darf der Auftragnehmer Leistungen kurz unterbrechen, möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten (Wartungsfenster). Längere planbare Unterbrechungen kündigt er vorher an.
(3) Besteht eine Gefahr für die Sicherheit der Systeme oder ein konkreter Hinweis auf rechtswidrige Inhalte, darf der Auftragnehmer Inhalte oder Zugänge vorübergehend sperren. Er informiert den Kunden unverzüglich.
(4) Einen eigenen FTP- oder Serverzugang zum Hosting-Server erhält der Kunde nicht. Änderungen laufen über den Auftragnehmer.
§ 8 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise sind Nettopreise. Umsatzsteuer kommt nur hinzu, wenn sie gesetzlich anfällt. Dann steht sie getrennt auf der Rechnung.
(2) Monatliche Pauschalen werden monatlich im Voraus berechnet, Arbeit nach Aufwand monatlich nachträglich zu Satz und Takt laut Angebot.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug gilt das Gesetz. Ist der Kunde mehr als 30 Tage im Verzug, darf der Auftragnehmer laufende Leistungen nach Ankündigung mit 14 Tagen Frist bis zur Zahlung zurückhalten.
(4) Preise für Monatsleistungen kann der Auftragnehmer mit mindestens drei Monaten Vorlauf in Textform ändern, während der Mindestlaufzeit jedoch nicht erhöhen (ausgenommen weiterberechnete Fremdleistungen nach § 3 Abs. 4). Der Kunde kann den betroffenen Vertrag auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen. Darauf weist die Mitteilung hin.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Monatsleistungen beginnen mit der Bereitstellung, Webseiten-Pakete mit der Veröffentlichung der Webseite.
(2) Mindestlaufzeiten, soweit das Angebot nichts anderes sagt:
- IT-Betreuung: 3 Monate
- Webseiten-Pakete: 12 Monate
- Hosting: keine
Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat.
(3) Gekündigt wird in Textform zum Ende eines Kalendermonats, mit einer Frist von 14 Tagen, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit.
(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Vertragsende: Domain, Postfächer, Zugänge
(1) Domains werden auf den Kunden als Inhaber registriert. Bei Vertragsende hilft der Auftragnehmer beim Umzug, insbesondere mit dem Code für den Anbieterwechsel. Ist bis zum Vertragsende kein Umzug veranlasst, darf er die Domain nach Ankündigung mit vier Wochen Frist aus seiner Verwaltung freigeben. Die Inhaberschaft des Kunden bleibt davon unberührt.
(2) E-Mails in Postfächern, die über den Auftragnehmer laufen, sichert oder überträgt der Kunde vor Vertragsende. Auf Wunsch hilft der Auftragnehmer nach Aufwand. Die Postfächer enden mit dem Vertrag.
(3) Zugangsdaten und Dokumentation zu Systemen des Kunden gibt der Auftragnehmer bei Vertragsende vollständig heraus.
§ 11 Nutzungsrechte und Mitnahme der Webseite
(1) Während des Vertrags darf der Kunde die Leistungen für seinen Betrieb nutzen.
(2) Webseiten: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit und vollständiger Zahlung erhält der Kunde an seiner Webseite ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht, einschließlich des Rechts, sie zu ändern und bei einem anderen Anbieter betreiben zu lassen. Bei einem Kauf gegen Einmalzahlung entsteht dieses Recht mit vollständiger Zahlung. Auf Wunsch erhält der Kunde bei Vertragsende die Dateien (Quelltext, Bilder, Texte) kostenlos als Archiv. Hilfe beim Umzug wird nach Aufwand berechnet.
(3) Endet ein Webseiten-Paket vor Ablauf der Mindestlaufzeit, kann der Kunde das Recht nach Absatz 2 erwerben, indem er die restlichen Monatsbeträge bis zum Ende der Mindestlaufzeit zahlt.
(4) An anderen Werkleistungen (z. B. Skripte, Schnittstellen) erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für seinen Betrieb, sofern das Angebot nichts anderes regelt. Bestandteile Dritter (z. B. Schriften, Programmbibliotheken, lizenzierte Bilder) unterliegen deren Lizenzen. Allgemeine Bausteine, Werkzeuge und Erfahrungswissen darf der Auftragnehmer weiter verwenden.
§ 12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, aus übernommenen Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag erst möglich macht und auf die der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre, wenn die Daten ordnungsgemäß und dem Risiko angemessen gesichert worden wären.
(4) Diese Regeln gelten auch für Personen, die der Auftragnehmer zur Erfüllung einsetzt.
§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Zur Verarbeitung personenbezogener Daten siehe die Datenschutzerklärung auf neovation-it.de/datenschutz. Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, z. B. bei der Betreuung von Servern, Postfächern oder Webseiten mit Formularen, schließen beide vor Beginn dieser Arbeiten einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(2) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, auch Zugangsdaten, vertraulich, auch nach Vertragsende. Zugangsdaten nutzt der Auftragnehmer nur für den Auftrag.
(3) Als Referenz nennt der Auftragnehmer den Kunden nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Moers bzw. das für Moers zuständige Gericht. Der Auftragnehmer darf auch am Sitz des Kunden klagen.
(3) Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.